Über uns

Wer wir sind

Kaltiqo ist ein unabhängiges Projekt für Kälte-Klima-Fachbetriebe in Deutschland und später in Österreich. Wir schreiben für Kälteanlagenbauerinnen und Kälteanlagenbauer, Mechatroniker für Kältetechnik und Betriebsleitungen, die Dichtheitsprüfungen, Nachprüfungen und Aufzeichnungen für viele Anlagen bei verschiedenen Betreibern im Griff behalten müssen, oft noch mit Papier, Tabellen oder Software, die installiert werden muss.

Diese Website besteht aus zwei Teilen:

  • Fachartikel, kostenlos, zu den Pflichten aus der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 und den nationalen Regeln;
  • das Werkzeug Kaltiqo, das sich in Entwicklung befindet: Rechner, Anlagenlogbuch, Fristen und Betreiberansicht. Wir stellen nur Funktionen als verfügbar dar, die es tatsächlich gibt.

Wie wir arbeiten

  • Jede Regel mit Fundstelle. Zu jeder Pflicht nennen wir den Artikel (zum Beispiel Art. 5 Abs. 6 VO (EU) 2024/573), verlinken die Quelle auf EUR-Lex oder gesetze-im-internet.de und geben das Datum der letzten Prüfung an („Stand“).
  • Exakt rechnen. CO2-Äquivalent = Füllmenge in kg × GWP ÷ 1000, in Tonnen, ungerundet mit den Schwellenwerten verglichen. „Ab 5 t“ heißt ≥ 5 t, „unter 50 t“ heißt < 50 t.
  • Offen mit Unsicherheiten. Was wir noch nicht am amtlichen Text geprüft haben, kennzeichnen wir oder veröffentlichen es nicht.
  • Aktualisierung. Ändert sich eine Regel, passen wir den Artikel an und aktualisieren den Stand.
  • Korrekturen. Haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns an contact@kaltiqo.de mit der betroffenen Seite und, wenn möglich, der Fundstelle.

Was wir nicht sind

Kaltiqo ist nicht mit Behörden verbunden, weder mit der Europäischen Kommission noch mit dem Umweltbundesamt noch mit den Behörden der Länder, und nicht mit dem VDKF (Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe) oder anderen Verbänden.

Unsere Inhalte sind keine Rechtsberatung. Wir führen keine Dichtheitsprüfungen durch und zertifizieren weder Personen noch Betriebe. Verbindlich ist allein der amtliche Text; bei Fragen zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich an die zuständige Landesbehörde.

Kontakt

Siehe Kontakt.